Aufnahme in das Gymnasium

Aus der Jahrgangsstufe 4 einer staatlichen oder staatlich anerkannten Grundschule

Der Anmeldungszeitraum an den Gymnasien in Bayern liegt in der Regel Anfang Mai.
Für die Anmeldung am Gymnasium sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Übertrittszeugnis (Original), in dem die Eignung bescheinigt ist.
    (Der  für den Übertritt erforderliche Notendurchschnitt für die Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde ist 2,33)
  • Geburtsurkunde oder Stammbuch (und möglichst eine Kopie).
  • Gegebenenfalls weitere Dokumente( beispielsweise Sorgerechtsbescheinigung/ärztliche oder psychologische Atteste usw…)

Bezüglich der Erstattung der Fahrtkosten finden Sie hier weitere Informationen.

Probeunterricht:
Schüler, denen im Übertrittszeugnis nicht die Eignung für den Besuch eines Gym­nasiums bescheinigt ist, können an einem Probeunterricht  teilnehmen. Der dreitägige Probeunterricht wird an unserer Schule abgehalten. Der Termin liegt etwa um Mitte Mai. Genauere Infomationen können hier eingesehen werden.
 

Neben dem Regelfall des oben beschriebenen Übertritts aus der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums kann der Übertritt natürlich aus einer anderen Jahrgangsstufe, aus einer nichtstaatlichen Schule, aus einem anderen Bundesland, aus dem Ausland usw. erfolgen.
 

Aus der Jahrgangsstufe 5 einer Realschule und einer Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe

Die Schüler, die aus der 5. Jahrgangsstufe einer Mittel- oder Realschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasium wechseln möchten, werden zum allgemeinen Termin etwa Anfang Mai (à das genaue Datum wird jedes Jahr gesondert auf der Homepage bekanntgegeben) vorläufig angemeldet. Nach Schuljahresende erfolgt dann mit dem Jahreszeugnis, in dem die Eignung für das Gymnasium bescheinigt ist, die endgültige Anmeldung.
 

Von einer nicht staatlichen Schule in die 5. Jahrgangsstufe

Schülerinnen und Schüler, die von einer nicht öffentlichen Schule (wie z.B. der Montessorischule oder der Steiner-Schule) in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln möchten, können zum allgemeinen Termin Anfang Mai (à das genaue Datum wird jedes Jahr gesondert auf der Homepage bekanntgegeben)  an der Schule angemeldet werden. Sie müssen in jedem Fall am Probeunterricht (s.o.) teilnehmen.
 

Von einer Schule außerhalb Bayerns in die 5. Jahrgangsstufe

Wenn Eltern mit ihren Kindern aus einem anderen Bundesland zuziehen, können die Kinder für die 5. Jahrgangsstufe angemeldet werden, wenn das  Zeugnis einen entsprechenden Eignungsvermerk enthält. Andernfalls können Sie am Probeunterricht der Schule teilnehmen.
 

Von einer anerkannten deutschen Auslandsschule in die 5. Jahrgangsstufe

Wenn Familien aus dem Ausland zurückkehren und die Kinder dort in den letzten beiden Jahren eine Deutsche Schule besucht haben, können sie in die 5. Klasse des Gymnasiums eintreten, sofern das Zeugnis einen entsprechenden Eignungsvermerk enthält. Andernfalls können Sie am Probeunterricht der Schule teilnehmen.
 

Von einer Schule aus dem Ausland in die 5. Jahrgangsstufe

Der Besuch des Unterrichts in der 5. Jahrgangsstufe ist zunächst als Gastschüler möglich. Die Aufnahme als regulärer Schüler ist erst nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer  Probezeit möglich.
(Bitte lassen Sie sich in diesem Fall von uns beraten)
 

Von der Hauptschule oder Realschule in Jahrgangsstufe 6 oder höhere Jahrgangsstufen

Aufnahme nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer sich anschließenden Probezeit.
(Bitte lassen Sie sich in diesem Fall von uns beraten)
 

Von einem Gymnasium aus einem anderen Bundesland in Jahrgangsstufe 6 oder höhere Jahrgangsstufen

Die Aufnahme ist nach Vorlage des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses möglich,
(Bitte lassen Sie sich in diesen Fällen von uns beraten).
 

Von einer anerkannten deutschen Auslandsschule (Unterrichtssprache Deutsch) in Jahrgangsstufe 6 oder höhere Jahrgangsstufen

Aufnahme nach Vorlage des letzten Jahres- oder Zwischenzeugnisses (Beratung empfehlenswert).
 

Von einer Schule aus dem Ausland in Jahrgangsstufe 6 oder höhere Jahrgangsstufen

Besuch des Unterrichts zunächst als Gastschüler möglich, Aufnahme als regulärer Schüler erst nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit.
(Bitte lassen Sie sich in diesem Fall von uns beraten).