Leistungsnachweise

Jahrgansstufen 5 mit 10

Es werden mindestens zwei praktische Leistungsnachweise aus zwei sportlichen Handlungsfeldern und mindestens ein nicht-praktischer Leistungsnachweis gefordert. Die Gesamtnote ergibt sich aus dem gerundeten Mittelwert aller Leistungsnachweise.
 

Jahrgansstufen 11/12

Pflichtfach Sport
Im gewählten sportlichen Handlungsfeld werden mindestens zwei praktische Leistungsnachweise und mindestens ein nicht-praktischer, kleiner Leistungsnachweis gefordert. Die Halbjahresleistung ergibt sich aus dem doppelt gewichteten Durchschnitt der Punktzahlen der praktischen Leistungsnachweise sowie dem Durchschnitt der Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise.

Additum Sporttheorie
Die Halbjahresleistung ergibt sich als Durchschnittswert aus der Punktzahl der Schulaufgabe sowie aus dem Durchschnittswert der Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise.

Sport als Abiturprüfungsfach
Die Endpunktzahl ergibt sich aus dem Durchschnitt der Punktzahl im Fach Sport (siehe „Pflichtfach Sport“) und der Punktzahl im Additum Sporttheorie. (siehe oben).
 

Abiturprüfung im Fach Sport

Die besondere Fachprüfung im Fach Sport umfasst eine Prüfung in Sporttheorie und praktische Prüfungen in zwei sportlichen Handlungsfeldern.
Die Abiturprüfung im Fach Sporttheorie wird als schriftliche Prüfung (= schriftliches Abiturprüfungsfach) oder als mündliche Prüfung (= Kolloquium) abgelegt.
Die praktische Prüfung erfolgt in den zwei gewählten sportlichen Handlungsfeldern.
Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses wird die doppelte Punktzahl der Prüfung im Fach Sporttheorie (maximal 30 Punkte) und die Summe der beiden Prüfungen in den praktischen Handlungsfeldern (maximal 15 + 15 = 30 Punkte) zusammengezählt.