Krankheitsanzeige und Beurlaubung

Krankmeldungen in den Jahrgangsstufen 5-10

Wir bitten Sie alle Krankmeldungen (und Befreiungsanträge) über das Elternportal einzugeben. Ein Anruf oder eine schriftliche Entschuldigung sind dann nicht mehr nötig.
Nur wenn die Fehlzeit länger als 5 Wochentage dauert, wäre es nötig, zusätzlich im Sekretariat ein ärztliches Attest nachzureichen. (Wenn Sie uns über die Begleitumstände der Fehlzeit genauer in Kenntnis setzen wollen, können Sie die Fehlzeit auch telefonisch unter 09123-3393 melden. In diesem Fall ist aber zusätzlich eine nachgereichte schriftliche Entschuldigung an das Sekretariat oder wahlweise eine entsprechende Krankmeldung im Elternportal notwendig.)

Krankmeldung während des Unterrichts

Aus Gründen der Aufsichtspflicht müssen sich alle Schülerinnen und Schüler, die ausnahmsweise vor Unterrichtsende die Schule verlassen, im Sekretariat befreien lassen.
Bei bekannten Terminen (Arzt etc.) muss die Schule (Sekretariat) rechtzeitig vorher informiert werden.
Bei akut auftretender gesundheitlicher Beeinträchtigung können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit werden und nach Hause gehen. Bis zur Jahrgangsstufe 9 nimmt die Schule in solchen Fällen telefonisch Kontakt mit den Eltern auf. Zusätzlich erhalten Sie eine E- Mail, in der Sie wahlweise um eine entsprechende Krankmeldung im Elternportal oder eben um eine nachgereichte schriftliche Entschuldigung (bitte im Sekretariat abgeben) gebeten werden.

Alle Absenzen Ihres Kindes können Sie jederzeit im Elternportal unter „Krankmeldungen“ einsehen.

 

Krankmeldungen in der Q11 und Q12

Krankheitsbedingtes Fehlen von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe wird von den Oberstufenkoordinatoren gesondert erfasst. Hier gelangen Sie zum Absenzen-Portal.
 

Beurlaubung

Schülerinnen und Schüler können aus gewichtigen Gründen vom Unterricht beurlaubt werden. Die Dauer der Beurlaubung kann sich von einzelnen Unterrichtsstunden bis zu einem Schuljahr (Auslandsaufenthalt) erstrecken.
Beurlaubungen müssen mindestens 2 Tage im Voraus über das Elternportal  beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.