- Das CJT
- Schulbetrieb
- Lehrkräfte und Verwaltung
- Elterninformation
- Aufnahme in das Gymnasium
- Krankheitsanzeige und Beurlaubung
- Prüfungen, Noten und Zeugnisse
- Hausaufgaben
- Intensivierung
- Stundenplan, Vertretung und Ferien
- Schulweg und Sicherheit
- Veranstaltungen und Schulfahrten
- Beratung
- Mensa
- Offene Ganztagsschule
- Bücher und Medien
- Elternspende
- Jahresbericht
- Datenschutz
- Internetlinks zum Thema Schule
- Lernen am CJT
- Distanzunterricht/-lernen
- Fächer
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Englisch
- Ethik
- Evangelische Religionslehre
- Französisch
- Geographie
- Geschichte
- Informatik
- Italienisch
- Katholische Religionslehre
- Kunst
- Latein
- Mathematik
- Musik
- Physik
- Sozialkunde
- Spanisch
- Sport
- Wirtschaft und Recht
- Wahlunterricht
- Grundwissen
- Begabtenförderung
- MINT Zukunft schaffen!
- Medienbildung
- Prävention am CJT
- Brückenangebot
- Individuelle Lernzeitverkürzung
- Wissenschaft macht Schule
- Schüler
- Eltern
- Kontakt
Krankheitsanzeige und Beurlaubung
Krankmeldungen in den Jahrgangsstufen 5-10
Wir bitten Sie alle Krankmeldungen (und Befreiungsanträge) über das Elternportal einzugeben. Ein Anruf oder eine schriftliche Entschuldigung sind dann nicht mehr nötig.
Nur wenn die Fehlzeit länger als 5 Wochentage dauert, wäre es nötig, zusätzlich im Sekretariat ein ärztliches Attest nachzureichen. (Wenn Sie uns über die Begleitumstände der Fehlzeit genauer in Kenntnis setzen wollen, können Sie die Fehlzeit auch telefonisch unter 09123-3393 melden. In diesem Fall ist aber zusätzlich eine nachgereichte schriftliche Entschuldigung an das Sekretariat oder wahlweise eine entsprechende Krankmeldung im Elternportal notwendig.)
Krankmeldung während des Unterrichts
Aus Gründen der Aufsichtspflicht müssen sich alle Schülerinnen und Schüler, die ausnahmsweise vor Unterrichtsende die Schule verlassen, im Sekretariat befreien lassen.
Bei bekannten Terminen (Arzt etc.) muss die Schule (Sekretariat) rechtzeitig vorher informiert werden.
Bei akut auftretender gesundheitlicher Beeinträchtigung können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreit werden und nach Hause gehen. Bis zur Jahrgangsstufe 9 nimmt die Schule in solchen Fällen telefonisch Kontakt mit den Eltern auf. Zusätzlich erhalten Sie eine E- Mail, in der Sie wahlweise um eine entsprechende Krankmeldung im Elternportal oder eben um eine nachgereichte schriftliche Entschuldigung (bitte im Sekretariat abgeben) gebeten werden.
Alle Absenzen Ihres Kindes können Sie jederzeit im Elternportal unter „Krankmeldungen“ einsehen.
Krankmeldungen in der Q11 und Q12
Krankheitsbedingtes Fehlen von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe wird von den Oberstufenkoordinatoren gesondert erfasst. Hier gelangen Sie zum Absenzen-Portal.
Beurlaubung
Schülerinnen und Schüler können aus gewichtigen Gründen vom Unterricht beurlaubt werden. Die Dauer der Beurlaubung kann sich von einzelnen Unterrichtsstunden bis zu einem Schuljahr (Auslandsaufenthalt) erstrecken.
Beurlaubungen müssen mindestens 2 Tage im Voraus über das Elternportal beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.