Leistungserhebungen

Während des Schuljahres werden die individuellen Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler durch verschiedene Formen der Leistungsmessung ermittelt. Die dabei erzielten Ergebnisse werden benotet, auf Grundlage dieser Noten werden Zeugnisnoten gebildet, Zeugnisse festgesetzt und Vorrückungsentscheidungen getroffen. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im Bayerischen Gesetz über Erziehung und Unterricht (BayEUG) und der Gymnasialen Schulordnung (GSO) festgelegt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen großen Leistungsnachweisen (z.B. Schulaufgaben) und kleinen Leistungsnachweisen (z.B. Rechenschaftsablagen, Stegreifaufgaben). Die Leistungsnachweise können schriftlicher oder mündlicher Art sein.
Schulaufgaben werden in der Unter- und Mittelstufe nur in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Physik, Chemie (nur im NT-Zweig)) geschrieben. Sie werden mindestens eine Woche vorher angekündigt und müssen bei krankheitsbedingtem Versäumnis nachgeschrieben werden. In Deutsch und in den modernen Fremdsprachen können schriftliche Schulaufgaben durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden.

Einsichtnahme
Korrigierte schriftliche Prüfungsarbeiten werden den Schülerinnen und Schülern mit nach Hause zur Einsichtnahme gegeben. Wir bitten sehr herzlich um zeitnahe Rückgabe dieser Schulaufgaben.

Eine Übersicht über die Zahl und die Form der Leistungserhebungen in den verschiedenen Fächern finden Sie im Eltern-Portal.

Zeugnisse in den Jahrgangsstufen 5-10

Noteninformation
Von Jahrgangsstufe 5 bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 erhalten alle Schülerinnen und Schüler im Dezember, zum Zwischenzeugnis und im April eine ausführliche Dokumentation ihres Leistungsstandes mit allen bis dahin erfassten mündlichen und schriftlichen Einzelleistungen. Bei problematischer Notenlage werden die Schülerinnen und Schüler und die Eltern von der Schule ausführlich über Verbesserungsmöglichkeiten ihrer Lernleistung und schulische Alternativen beraten.

Jahreszeugnis
Zum Abschluss des Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Jahreszeugnis. Bei Vorliegen der erforderlichen Leistungen wird die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt.
 

Zeugnisse in der Oberstufe

In der Oberstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler kein Jahreszeugnis mehr und es gibt keine Vorrückungsentscheidung am Jahresende. Stattdessen erhalten die Schülerinnen und Schüler in jedem Halbjahr ein Zeugnis mit den in diesem Halbjahr von ihnen erzielten Leistungen.
Einzelheiten zu den Leistungserhebungen in der Oberstufe, zur Abiturprüfung und zum Zustandekommen der Abiturnote können Sie dem Informationsangebot der Oberstufe entnehmen.

 

Wiederholen der Jahrgangsstufe

Sind die Voraussetzungen zum Vorrücken nicht gegeben, kann die Jahrgangsstufe unter bestimmten Voraussetzungen wiederholt werden.
 

Nachprüfung

Unter bestimmten Bedingungen kann in den Jahrgangsstufen 6 bis 9 auch eine Nachprüfung am Ende der Sommerferien abgelegt werden. Bei Bestehen der Nachprüfung kann der Schüler regulär in die nächtsthöhere Jahrgangsstufe vorrücken.
 

Besondere Prüfung

In Jahrgangsstufe 10 besteht bei Nichterreichen des Klassenziels unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Teilnahme an der Besonderen Prüfung. Bei Bestehen erlangt der Schüler die Mittlere Reife, kann aber seine Schullaufbahn nicht am Gymnasium fortsetzen.
 

Vorrücken auf Probe

Sind die Voraussetzungen zum Vorrücken nicht gegeben, kann die Lehrerkonferenz gegebenenfalls auch das Vorrücken auf Probe gestatten. Die Probezeit dauert bis zum Dezember des nächsten Schuljahres. Eltern und Schüler werden in diesem Fall ausführlich beraten.
 

Flexibilisierungsjahr

Schülerinnen und Schüler, die nach bestandenem Schuljahr eine Jahrgangsstufe wiederholen möchten, können dies in Form eines sogenannten Flexibilisierungsjahres tun.
Während dieses „Flexi-Jahres“ werden die Schüler zeitlich entlastet, da sie in bestimmtem Umfang den Unterricht in den Nichtkernfächern nicht besuchen müssen. Stattdessen gleichen sie durch zusätzliche Unterrichtstunden Defizite in Kernfächern aus. Grundsätzlich werden für das „Flexi-Jahr“ in der Mittelstufe zwei Formen angeboten: Entweder wiederholt eine Schülerin oder ein Schüler freiwillig eine bestandene Jahrgangsstufe (Variante 1), oder sie/er entschließt sich von vorneherein, nach Erreichen des Klassenzieles die nächste Jahrgangsstufe nicht in einem, sondern in zwei Jahren zu durchlaufen (Variante 2). Schwerpunktmäßig wird unsere Schule das Flexijahr in der Jahrgangsstufe 9 in der Variante 1 anbieten. Am Herzen liegen uns dabei insbesondere Schülerinnen und Schüler, bei denen sich zum Halbjahr Schwierigkeiten abzeichnen, die das Erreichen des Klassenziels sehr gefährdet erscheinen lassen.
Detailliert informiert über das „Konzept der individuellen Lernzeit“ eine ausführliche Darstellung des Kultusministeriums im Internet.
Generell will die Schule sowohl im Rahmen des Flexi-Jahres wie auch mit den jeweils verfügbaren Stunden der ebenfalls neuen integrierten Lehrerreserve ihr Förder-und Unterstützungsangebot für die Schüler der Mittelstufe erweitern und intensivieren.