Auslandsaufenthalt

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, einige Monate (maximal ein Schuljahr) an einer regulären Schule im Ausland zu verbringen. Der Auslandsaufenthalt kann entweder über ein kommerzielles Unternehmen oder in eigener Regie organisiert werden. In jedem Fall muss vorher das Einverständnis der Schule eingeholt werden. Bei Interesse empfehlen wir ein frühzeitiges Beratungsgespräch mit der Schulleitung, bei dem insbesondere auch Fragen zur Fortführung der Schullaufbahn nach der Rückkehr an die Schule geklärt werden können.

Im Folgenden möchten wir Ihnen daher gerne einen kurzen Überblick zu den entsprechenden Rahmenbedingungen im G8 bzw. G8 MittelstufePlus geben (in G9 gelten die Regelungen analog für die 11. Jahrgangsstufe):

  • Es besteht die Möglichkeit, den Auslandsaufenthalt ohne Zeitverlust zu absolvieren, indem man nach der Jahrgangsstufe 9 für ein halbes oder ein ganzes Schuljahr ins Ausland geht, um anschließend in das 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 bzw. in die Jahrgangsstufe 11 zurückzukehren.
  • Die zweite Möglichkeit besteht darin, den Auslandsaufenthalt im Rahmen eines zusätzlichen Schuljahres zu absolvieren. Die Qualifikationsphase muss jedoch immer komplett durchlaufen werden.

Dies ergibt vier verschiedene Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler im G8 bzw. G8 MittelstufePlus (in G9 gelten die Regelungen analog für die 11. Jahrgangsstufe):

  1. Die Schüler besuchen im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 eine Schule im Ausland und rücken nach ihrer Rückkehr und dem Bestehen der Jahrgangsstufe 10 in die Jahrgangsstufe 11 vor.
  2. Sie besuchen in Jahrgangsstufe 10 ganzjährig eine Schule im Ausland und rücken anschließend auf Probe in die Jahrgangsstufe 11 vor. Die Probezeit gilt als bestanden, wenn in 11/1 in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie der fortgeführten Fremdsprache höchstens einmal weniger als 5 Punkte und in den belegungspflichtigen Kursen (ohne Sport) höchstens zweimal weniger als 5 Punkte - in keinem Fall jedoch weniger als 1 Punkt -als Halbjahresleistung erzielt sind. Mit Bestehen dieser Probezeit wird auch der Mittlere Schulabschluss erworben. Als Zulassung für die Addita gilt die Note der 9. Jahrgangsstufe.
  3. Sie besuchen in Jahrgangsstufe 11 ganzjährig eine Schule im Ausland und wiederholen nach ihrer Rückkehr die Jahrgangsstufe 11. Ein Vorrücken auf Probe in Jahrgangsstufe 12 ist nicht möglich, da die Jahrgangsstufen 11 und 12 zusammen die Qualifikationsphase der Oberstufe bilden. Es handelt sich damit um ein zusätzliches Schuljahr, welches jedoch nach §41.3 Satz 2 GSO nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet wird.
  4. Sie besuchen nach dem ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 für ein ganzes Jahr eine Schule im Ausland und absolvieren nach ihrer Rückkehr das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 10.

Weiterführende Informationen zum Schulbesuch im Ausland finden Sie hier:

Angebote für einen Auslandsaufenthalt gibt es u.a. auf folgenden Seiten:

Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.