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Leistungsnachweise
Als ordentliches Unterrichtsfach müssen auch im Religionsunterricht Leitungsnachweise erbracht werden.
Bewertet wird dabei in vielen Fällen - neben dem Wissen - nicht die persönliche Meinung oder der Glaube der Schülerin bzw. des Schülers, sondern die Argumentationsfähigkeit. Somit steht der Religionsunterricht den anderen gesellschaftswissenschaftlichen Fächern wie auch dem Fach Deutsch nahe.
Wir legen großen Wert darauf, dass die unterschiedlichen Anforderungsbereiche (Reproduktion, Transfer und problemlösendes Denken) - der Alterstufe gemäß - berücksichtigt werden.
Jahrgangsstufen 5-9
In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden nur kleine Leistungsnachweise erhoben. Pro Halbjahr werden mindestes zwei Noten gemacht, wovon eine eine echte mündliche Note (Abfrage oder Unterrichtsbeitrag) sein muss. Der andere kleine Leistungsnachweis ist eine (unangekündigte) Stegreifaufgabe über eine Doppelstu8nde oder ein kleiner angekündigter Leistungsnachweis über bis zu zwei Doppelstunden. Wir bitten um Verständnis, dass es bei der Gruppengröße der kombinierten Religionsklassen vor allem in der Unterstufe nicht immer möglich ist, bis zum ersten Notenbericht Leistungen von allen SchülerInnen zu erheben.
Jahrgangsstufe 10
Grundsätzlich verhält es sich hier wie in den Jahrgangsstufen 5-9, allerdings wird im zweiten Halbjahr anstelle der Stegreifaufgabe eine Kurzarbeit geschrieben, die doppelt zählt (wie zwei kleine Leistungsnachweise). Die Kurzarbeit soll die SchülerInnen auf die Klausuren der Oberstufe vorbereiten helfen. Den Stoffumfang legt die Lehrkraft fest und gibt ihn rechtzeitig der Klasse bekannt. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler die Kurzarbeit nicht mitschreiben können, kann die Lehrkraft eine Nachschrift festsetzen.
Oberstufe (Q11/Q12)
In der Oberstufe wird pro Halbjahr eine Klausur geschrieben. Diese zählt im Verhaltnis 1:1 zum Durchschnitt aller kleinen Leistungsnachweise (mindestens zwei, davon eine echte mündliche Note und eine Stegreifaufgabe oder Kurzarbeit).